AGB´s - "AmH"

Direkt zum Seiteninhalt

AGB´s



AGB´s der "" stand 01.01.2021


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen; in einigen Ausnahmefällen auch Kleinunternehmer.
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.

§ 2 Art und Umfang der Leistungen

Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält.
Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von der hierzu autorisierten Person festgelegt werden.

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Feststellung der Mängel schriftlich oder mündlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Abnahme sofort nach der Beendigung durch den Auftraggeber. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Sollte dieser nicht vor Ort sein, ist dieses unverzüglich nachzuholen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weiter gegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Entgeltes (Auftragskosten) begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

§ 4 Kunden

Jeder Kunde muss vor Arbeitsaufnahme durch uns einen Kundenvertrag unterzeichnen.
Sollte der Auftraggeber wegen Krankheit oder Urlaub seine Dauertermine nicht in Anspruch nehmen können, werden diese maximal 14 Tage ohne Kosten ruhen und können dann zur gewohnten Zeit wieder in Anspruch genommen werden. Sollte der Auftraggeber länger als 14 Tage (2 Wochen) seine Termine nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, besteht ab der 3. Woche die Möglichkeit, sich seine Termine weiter reservieren zu lassen. Dafür berechnen wir dann 50% des Stundenlohnes. Wünscht der Kunde keine Reservierung, ist dieses einer Kündigung gleich gestellt. Bedeutet, sein Termin wird für andere Kunden freigegeben und er hat keinen Anspruch auf einen anderen Termin. Sollte allerdings ein anderer Termin zur Verfügung stehen, wird ihn dieser angeboten.
Die Mindestabnahme je Auftrag beträgt 1 Stunde. Dafür wird eine Anfahrtspauschale von 5,– € berechnet, sofern der Einsatz im Hauptzentrum der Geschäftsstelle ist. Darüber hinaus wird im 15-Minutentakt nach der ersten Stunde abgerechnet. Ab der 2. Stunde entfällt die Anfahrtspauschale, sofern der Einsatz im Hauptzentrum der Geschäftsstelle ist. Diesen können sie bei Ihrer Geschäftsstelle erfragen.
Sollte ein Kunde einen Termin absagen, ist dieses mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin zu geschehen, da der Auftrag ansonsten berechnet wird. Aufträge die wetterabhängig sind oder wegen Krankheit nicht ausgeführt werden können, müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Der Kunde entscheidet, welche Dienstleistung er benötigt. Dieses geschieht bei der Terminvereinbarung. Während des Termins kann der Kunde dann den Mitarbeiter über die Einzelheiten informieren. Dabei ist zu beachten, dass die gewünschte Dienstleistung bei Vertragsabschluss eingehalten wird, obgleich es dem Mitarbeiter überlassen bleibt, zumutbare Tätigkeiten, die die bestellte Dienstleistung überschreitet, auszuführen.
Wir arbeiten ausschließlich nur mit den Materialien, die uns der Kunde zur Verfügung stellt. Dieses hat unter anderem den Vorteil, dass die Preise niedrig gehalten werden können und der Kunde seine bisherigen Gewohnheiten beibehält.
Die "" bietet ausschließlich unterstützende Alltagshilfe und führt die Dienstleistungen auf Anweisung des Kunden durch. Dadurch liegt die Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz beim Auftraggeber. Ein kleines Beispiel: Der Kunde wünscht, dass wir einen Baum absägen, der vom Gesetz her nicht angesägt werden darf. In diesem Fall hat der Kunde die Haftung gegen diesen Verstoß.
Sollten wir zum Schneefegen beauftragt werden, liegt die alleinige Verantwortung beim Kunden. Der Kunde hat unmittelbar vor Auftragsbeginn einen Termin zu vereinbaren.
Der Kunde liegt in der Verantwortung, den Mitarbeiter für die gebuchten Stunden zu beschäftigen, da diese berechnet werden.
Sollten Termine über die gebuchten Stunden hinausgehen, obliegt es dem Mitarbeiter, dieses auszuführen, da bereits andere Termine an diesem Tag folgen könnten.

§ 5 Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltende Preisliste des Auftragnehmers. Bei deren Änderungen werden die neuen Preise dem Vertragspartner mindestens 4 Wochen vorher mitgeteilt. Sofern die gesetzlichen Mehrwertsteuersätze erhöht oder gesenkt werden, wird das Entgelt entsprechend angepasst.

§ 6 Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf die "" zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Arbeitsmaterial, das der Kunde zur Verfügung stellt, ist nicht im Versicherungsschutz enthalten. Ein Beispiel: Ein Staubsauger, der durch den Auftragnehmer bei normaler Benutzung kaputt geht, ist nicht im Versicherungsschutz enthalten. Die Versicherungen meinen dazu, dass dieses auch dem Kunden selbst hätte passieren können. Sollte allerdings beim staubsaugen der Auftragnehmer mit dem Staubsauger den Fernseher umstoßen, ist der Fernseher im Versicherungsschutz enthalten.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Unsere Zahlungsmöglichkeiten sind: Barzahlung, auf Rechnung und per Lastschrift. Des Weiteren haben Sie bisher nur in der Geschäftsstelle Oldenburg die Möglichkeit, auch mit EC-, Visa- oder MasterCard zu zahlen. Allerdings müssen wir bei dieser Zahlungsart eine Gebühr von 3,5% der Rechnungssumme berechnen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles wird nach 8 Tagen das erste Mal angemahnt. Die zweite Mahnung wird nach 14 Tagen fällig. Wir erheben für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,- €. Bei fruchtlosem Verstreichen der Fristen wird die Rechnung ohne weitere Mahnung an das zuständige Inkassounternehmen abgegeben.

§ 8 Termin- & Mitarbeiterverfügbarkeit

Die "" gewährleistet, bei wiederkehrenden Aufträgen immer denselben Mitarbeiter vor Ort einzusetzen, Ausnahmen sind Krankheit, Urlaub oder Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen.
Terminvereinbarungen erfolgen immer unter Absprache beider Vertragsparteien. Termine erhalten nur unter Abschluss eines Dienstleistungsvertrages Gültigkeit. Bei Gutscheinkunden obliegt die Terminfindung ausschließlich der "".

Eine kostenlose Absage von vereinbarten Terminen, die vom Kunden nicht eingehalten werden können, ist nur möglich, wenn diese mindestens 3 Werktage vorher abgesagt werden.
Haben sie z.B. am Donnerstag einen Termin, muss dieser spätesten bis Montag abgesagt werden. Haben sie einen Termin am Mittwoch, ist eine kostenlose Absage bis Freitag möglich. Sollten sie 2 Werktage vorher absagen, berechnen wir 25% des Auftragswertes, bei 1 Werktag 50% und am Termintag selbst 100% des Auftragswertes

Für Termine der Gartenhilfe reicht eine Absagezeit von 2 Werktagen, andernfalls tritt die obige Regelung ein.

Sollte der Kunde u.a. wegen Urlaub oder Krankheit Termine „im Dauerauftrag“ ausfallen lassen, können diese 2 Wochen ruhen. Ab der 3.Woche, sofern der Kunde seine vereinbarten Termine behalten möchte, können diese für 50% des Auftragswertes reserviert werden. Andernfalls würde die Vereinbarung als gekündigt gesehen werden.

In der Regel haben alle Kunden einen festen Termin zu einer bestimmten Zeit. Unsere Termine sind so gelegt, dass wir zwischen 2 Kunden eine Zeitspanne von 30 Minuten haben, um evtl. Verzögerungen zu vermeiden. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, unsere Termine mit einer Kulanz von +- 15 Minuten auszuführen.

§ 9 Werbeaktionen

Sofern durch Werbeaktionen eine Gratisstunde vereinbart ist, wird diese ab der zweiten Dienstleistungsinanspruchnahme verrechnet und auf der monatlichen Abrechnung vermerkt.

§ 10 Vertragslaufzeit

Bei einmaligen Aufträgen endet das Vertragsverhältnis nach erbrachter Dienstleistung.
Bei dauerhaften Aufträgen ist der Dienstleistungsvertrag mit einer Frist von 7 Tagen jederzeit schriftlich kündbar, wenn dies nicht vor Vertragsbeginn anders vereinbart worden ist. Ausnahme sind Aufträge die über die Krankenkassen abgerechnet werden. Diese sind nur mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Monats möglich.

§ 11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der jeweilige Sitz der "".

§ 12 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§ 13 Reklamation von Rechnungen und deren Verjährungszeitraum

Ansprüche aus einem gegenseitigen Vertrag verjähren drei Jahre am Ende des Jahres in welchem sie entstanden sind.
Konkret bedeutet dies:

Dienstleistungsrechnung  Juni 2016 - Verjährungsbeginn ENDE 2016 - Verjährt ENDE 2019.

Dies gilt selbstverständlich für beide Richtungen: Der Kunde kann eine falsche Rechnung binnen dieser Zeit monieren und der Auftragnehmer kann zuwenig gezahlte Rechnungsbeträge vom Kunden einfordern.

§ 14 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am Nächsten kommt.
Diese Seite wurde zuletzt am 28.03.2024 aktualisiert.
Zurück zum Seiteninhalt